Ernährungstherapie

nach § 43 SGB V

Bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen lindert eine individuell erstellte Ernährungstherapie die Symptome ernährungsbedingter Erkrankungen, beugt Komplikationen und Rezidiven (Wiederauftreten) vor.

Als zertifizierte Ernährungsberaterin (E-Zert-Ernährungsberaterin), wird ein Teil der Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.  (Siehe Kosten und Krankenkassen)

  • ablauf-kosten

    Der Behandlungsablauf umfasst: ein ausführliches Erstgespräch, in dem die Krankengeschichte, Essgewohnheiten und Lebensbedingungen des Patienten erhoben werden. Gemeinsam werden Ziele definiert. Im anschließenden Auswertungsgespräch werden individuelle …

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  • ablauf-kosten/behandlungsablauf

    Im Erstgespräch erhebe ich in einer gründlichen Anamnese Ihre Krankengeschichte, Ihre Essgewohnheiten, Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen und wir messen und wiegen Sie.Sie bringen vorhandene Unterlagen, wie z.B Laborwerte, Befunde ... in Kopie mit, …

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  • ablauf-kosten/behandlungskosten

    Gesetzlich Versicherte: Ernährungstherapie nach § 43 SGB VDie Ernährungstherapie nach § 43 wird von den gesetzlichen Krankenkassen anteilig bezuschusst (als „ergänzende Leistung zur Rehabilitation“). Die jeweilige Höhe der Kostenerstattung ist bei den …

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  • ablauf-kosten/onlineberatung

    Onlineberatungen sind nach Absprache möglich. Gerne über Teams oder auch per Telefon. Meine Online Beratungen erfolgen gemäß §11 HWG. Diagnose per Fernzugriff erfolgt nur auf Basis Ihrer Angaben; eine vollständige medizinische Diagnose erfordert ggf. …

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  • schwerpunkte

    Schwerpunkte

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