Ernährungstherapie
nach § 43 SGB V
Bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen lindert eine individuell erstellte Ernährungstherapie die Symptome ernährungsbedingter Erkrankungen, beugt Komplikationen und Rezidiven (Wiederauftreten) vor.
Als zertifizierte Ernährungsberaterin (E-Zert-Ernährungsberaterin), wird ein Teil der Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. (Siehe Kosten und Krankenkassen)
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ablauf-kosten
Der Behandlungsablauf umfasst: ein ausführliches Erstgespräch, in dem die Krankengeschichte, Essgewohnheiten und Lebensbedingungen des Patienten erhoben werden. Gemeinsam werden Ziele definiert. Im anschließenden Auswertungsgespräch werden individuelle …
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ablauf-kosten/behandlungsablauf
Im Erstgespräch erhebe ich in einer gründlichen Anamnese Ihre Krankengeschichte, Ihre Essgewohnheiten, Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen und wir messen und wiegen Sie.Sie bringen vorhandene Unterlagen, wie z.B Laborwerte, Befunde ... in Kopie mit, …
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ablauf-kosten/behandlungskosten
Gesetzlich Versicherte: Ernährungstherapie nach § 43 SGB VDie Ernährungstherapie nach § 43 wird von den gesetzlichen Krankenkassen anteilig bezuschusst (als „ergänzende Leistung zur Rehabilitation“). Die jeweilige Höhe der Kostenerstattung ist bei den …
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ablauf-kosten/onlineberatung
Onlineberatungen sind nach Absprache möglich. Gerne über Teams oder auch per Telefon. Meine Online Beratungen erfolgen gemäß §11 HWG. Diagnose per Fernzugriff erfolgt nur auf Basis Ihrer Angaben; eine vollständige medizinische Diagnose erfordert ggf. …
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schwerpunkte
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