Kostenübernahme und Behandlungskosten

Jede Beratung oder Behandlung wird individuell abgerechnet und nach Zeitaufwand mit 75 bis 90 Euro berechnet.
Der jeweilige Rechnungsbetrag ist an mich per Überweisung zu zahlen, unabhängig von der Höhe der Erstattung der Krankenkassen.

Gesetzlich Versicherte:

Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
Die Ernährungstherapie nach § 43 wird von den gesetzlichen Krankenkassen anteilig bezuschusst (als „ergänzende Leistung zur Rehabilitation“).
Die jeweilige Höhe der Kostenerstattung ist bei den Krankenkassen zuerfragen.

Ablauf:
Ein Arzt/Ärztin stellt eine ernährungs(mit)bedingte Erkrankung fest und schreibt eine Notwendigkeitsbescheinigung oder Rezept/Verordnung.
Wichtig für den Arzt: Diese geht nicht zu Lasten des ärztlichen Budgets!
Sie nehmen Kontakt zu mir auf und bekommen von mir einen Kostenvoranschlag für die Beratungseinheiten per Mail zugesendet.
Sie reichen dann die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zusammen mit meinem Kostenvoranschlag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, mit der Bitte um Bewilligung der teilweisen Kostenerstattung.
Nach der letzten Ernährungsberatung schicken Sie meine Gesamtrechnung an Ihre Krankenkasse, die Ihnen dann den zugesagten Kostenanteil erstattet.

Privat Versicherte (Privat Versicherte, Beihilfe Berechtigte, Zusatzversicherte):

Bei privat versicherten Personen erfolgt die Abrechnung gemäß Gebührenordnung Heilpraktiker (GebüH) per Rechnung.

Selbstzahler:

Für Selbstzahler erfolgt die Honorarabrechnung nach vereinbartem Stundensatz per Rechnung.