Kostenübernahme und Behandlungskosten

für ergänzende Naturheilverfahren

Jede Beratung oder Behandlung wird individuell abgerechnet und nach Zeitaufwand mit 75 bis 90 Euro berechnet.
Der jeweilige Rechnungsbetrag ist an mich per Überweisung zu zahlen, unabhängig von der Höhe der Erstattung der Krankenkassen.

Gesetzlich Versicherte:

Für gesetzlich Versicherte erfolgt die Honorarabrechnung nach vereinbartem Stundensatz per Rechnung.

Privat Versicherte:

Bei privat versicherten Personen erfolgt die Abrechnung gemäß Gebührenordnung Heilpraktiker (GebüH) per Rechnung.

Selbstzahler:

Für Selbstzahler erfolgt die Honorarabrechnung nach vereinbartem Stundensatz per Rechnung.