Ernährungstherapie

nach § 43 SGB V

Bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen lindert die Ernährungstherapie die Symptome ernährungsbedingter Erkrankungen, beugt Komplikationen und Rezidiven (Wiederauftreten) vor.

Da ich qualifizierte VDOE Ernährungsberaterin bin (VDOE-Zertifikat Ernährungsberaterin), ist bei gesetzlich Versicherten eine teilweise Kostenerstattung durch die Krankenkasse möglich. (Siehe Kosten und Krankenkassen)