Ablauf und Kosten

Hier finden Sie einen Überblick über die Kostenübernahme und Behandlungskosten für Ernährungstherapie gemäß § 43 SGB V für Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen und privat Versicherte.

Der Behandlungsablauf umfasst:

ein ausführliches Erstgespräch, in dem die Krankengeschichte, Essgewohnheiten und Lebensbedingungen des Patienten erhoben werden. Gemeinsam werden Ziele definiert.

Im anschließenden Auswertungsgespräch werden individuelle Empfehlungen zur Ernährung, Lebensmittelwahl und Bewegung gegeben, inklusive orthomolekularer Therapie zur Nährstoffergänzung.

Folgeberatungen dienen der Prüfung des Ernährungsverhaltens und der Zielkontrolle um die Gesundheit des Patienten langfristig zu verbessern.

Die Kostenübernahme variiert je nach Versicherungsstatus.

Die Betreuung erfolgt persönlich, telefonisch oder per E-Mail, und die Anzahl
der Folgeberatungen wird gemeinsam festgelegt.

  • behandlungsablauf

    Im Erstgespräch erhebe ich in einer gründlichen Anamnese Ihre Krankengeschichte, Ihre Essgewohnheiten, Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen und wir messen und wiegen Sie.Sie bringen vorhandene Unterlagen, wie z.B Laborwerte, Befunde ... in Kopie mit, …

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  • behandlungskosten

    Gesetzlich Versicherte: Ernährungstherapie nach § 43 SGB VDie Ernährungstherapie nach § 43 wird von den gesetzlichen Krankenkassen anteilig bezuschusst (als „ergänzende Leistung zur Rehabilitation“). Die jeweilige Höhe der Kostenerstattung ist bei den …

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  • onlineberatung

    Onlineberatungen sind nach Absprache möglich. Gerne über Skype, Zoom oder auch per Telefon.

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